Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Romann Landtechnik, 2111 Harmannsdorf, für Mietverträge über www.leihtraktor.at — Stand 08/2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Mietverträge, die zwischen Romann Landtechnik (im Folgenden „Vermieter") und einem Kunden (im Folgenden „Mieter") über die Plattform www.leihtraktor.at abgeschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG). Unternehmer sind alle übrigen Mieter.
(3) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietgeräte auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Mietangebots.
(2) Mit dem Klick auf „Jetzt kostenpflichtig buchen" gibt der Mieter ein verbindliches Mietangebot ab.
(3) Der Vermieter bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Mietvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Buchungs-/Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande, spätestens jedoch mit Übergabe der Mietsache.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und ist für den Mieter im persönlichen Konto unter „Meine Buchungen" abrufbar.
§ 3 Mietobjekt, Übergabe und Rückgabe
(1) Mietobjekt ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Maschine bzw. das Gerät.
(2) Die Übergabe erfolgt — sofern keine Lieferung vereinbart ist — am Betriebssitz des Vermieters in 2111 Harmannsdorf zu den vereinbarten Öffnungszeiten.
(3) Bei der Übergabe wird ein Foto-Übergabeprotokoll erstellt, das Schäden, Betriebsstunden, Tankfüllung und Zubehör festhält. Der Mieter bestätigt den Zustand durch Unterschrift (auch elektronisch).
(4) Die Rückgabe erfolgt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in gereinigtem, vollgetanktem Zustand am Ort der Übergabe. Verspätete Rückgabe berechtigt den Vermieter zur Berechnung des anteiligen Tagessatzes je angefangenem Verspätungstag, mindestens jedoch eines Tagessatzes; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Mietzeit
(1) Die Mietzeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sie beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe.
(2) Verlängerungen sind vor Ablauf der Mietzeit anzufragen und bedürfen der Bestätigung des Vermieters.
(3) Schlechtwetter-Verlängerung Heuwerbung: Bei nachweislichem Niederschlag von mehr als 5 mm an zwei aufeinanderfolgenden Tagen während der vereinbarten Mietzeit verlängert sich diese unentgeltlich um die Anzahl der Schlechtwettertage, sofern die Maschine ausschließlich der Heu- oder Strohwerbung dient und der Mieter dies unverzüglich per E-Mail oder Telefon anzeigt.
§ 5 Mietpreis, Kaution & Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Plattform ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Im Mietpreis enthalten: Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt gem. § 7), Pickerl- und Wartungsstand, übliche Verschleißkosten, Lieferung im 50-km-Radius um Harmannsdorf.
(3) Nicht im Preis enthalten: Kraftstoff (Voll-zu-Voll-Regelung), Lieferung über 50 km (1,80 € / km netto, vorab zu vereinbaren), Sonderausstattung, Folgeschäden bei grob fahrlässigem Verhalten.
(4) Der Vermieter behält sich vor, eine angemessene Kaution einzuheben. Diese ist vor Übergabe zu hinterlegen und wird nach mängelfreier Rückgabe binnen 14 Tagen rückerstattet.
(5) Zahlung erfolgt per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder — nach Vereinbarung — per Banküberweisung mit Vorkasse.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Mietsache pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden;
- die gesetzlichen Vorschriften (StVO, KFG, ArbeitnehmerInnenschutz-VO, Gewerbeordnung, Bauordnung) einzuhalten;
- die Mietsache nur durch berechtigte Personen mit der erforderlichen Führerschein- bzw. Fachausbildung verwenden zu lassen (z. B. Klasse F für Traktoren in Österreich);
- Schäden, Störungen oder Verlust unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden, dem Vermieter anzuzeigen;
- die Mietsache nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzuvermieten oder ins Ausland zu verbringen.
§ 7 Versicherung & Selbstbehalt
(1) Die Mietsache ist vollkaskoversichert. Eine Haftpflichtversicherung besteht für zulassungspflichtige Maschinen über den Vermieter.
(2) Der Selbstbehalt im Schadenfall beträgt EUR 500,–. Er ist vom Mieter zu tragen.
(3) Kein Versicherungsschutz besteht bei: Bedienung durch nicht berechtigte Personen, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Alkohol-/Drogeneinfluss, Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs sowie bei nicht unverzüglich gemeldeten Schäden. In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt.
§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für während der Mietzeit eintretende Schäden, Verlust und Diebstahl der Mietsache nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, im Falle des Vorliegens des Versicherungsschutzes jedoch nur in Höhe des Selbstbehalts (§ 7 Abs 2).
(2) Bei Verlust durch Diebstahl ist unverzüglich Strafanzeige zu erstatten und der Vermieter zu informieren.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im 4-Stunden-Ersatz-Programm sagt der Vermieter zu, bei Defekt der Mietsache binnen 4 Stunden ab Schadensmeldung eine Ersatzmaschine bereitzustellen oder bei Unmöglichkeit den anteiligen Mietpreis sowie eine Pauschalentschädigung von EUR 50,– zu erstatten. Weitergehende Ansprüche gegen den Vermieter bleiben unberührt.
(4) Die Haftung gegenüber Verbrauchern nach dem KSchG und nach Produkthaftungsrecht bleibt von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 10 Stornierung / Rücktritt durch den Mieter
(1) Bei Stornierung bis 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn wird keine Stornogebühr verrechnet.
(2) Bei Stornierung zwischen 48 und 12 Stunden vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
(3) Bei Stornierung weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen werden 90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
(4) Bei nachweislichem Schlechtwetter (siehe § 4 Abs 3) wird ohne Stornogebühr umgebucht.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)
(1) Bei Vertragsschluss im Fernabsatz steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht binnen 14 Tagen zu.
(2) Die ausführliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden sich auf www.leihtraktor.at/widerruf.
(3) Hinweis: Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachter Leistung (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG). Bei Mietbeginn binnen der 14-Tage-Frist gibt der Verbraucher mit Buchung diese Erklärung ab.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Aufrechnung & Zurückbehaltung
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters (LG Korneuburg) zuständig.
(3) Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort (§ 14 KSchG).
§ 15 Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: 06.08.2026 · Romann Landtechnik, 2111 Harmannsdorf
Hinweis: Diese AGB sind nach österreichischem Recht (KSchG, FAGG, ECG, ABGB) und EU-Recht (Verbraucherrechte-RL) ausgearbeitet. Vor Veröffentlichung empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung — insbesondere zu Versicherungsklauseln, Haftungsfragen und konkreten Selbstbehalten.